Montag 07 März 2022, 17:00

FIFA erlässt vorübergehende Bestimmungen zur Regelung verschiedener Beschäftigungs- und Registrierungsbelange im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine

Nach der Eskalation des russischen Einmarsches in die Ukraine, die zu einer andauernden verheerenden humanitären Krise geführt hat, hat der FIFA-Ratsausschuss in Absprache mit der UEFA sowie nach Konsultation verschiedener Interessengruppen eine vorübergehende Änderung des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern (RSTS) beschlossen, um bei verschiedenen Punkten für Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen. Die entsprechenden Grundsätze sind in einem vorübergehenden Anhang 7 des RSTS verankert, der den Titel „Vorübergehende Bestimmungen zur Regelung der ausserordentlichen Lage infolge des Kriegs in der Ukraine“ trägt.

Es wurde Folgendes beschlossen:

  • Hinsichtlich der Lage in der Ukraine gelten alle Arbeitsverträge mit ausländischen Spielern und Trainern bei Vereinen des ukrainischen Fussballverbands (UAF) bis zum Ende der ukrainischen Spielzeit (30. Juni 2022) – vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Absprachen zwischen den Vertragsparteien – automatisch als ausgesetzt, ohne dass die Parteien dafür etwas unternehmen müssen, damit Spieler und Trainer arbeiten und ihren Lebensunterhalt verdienen können und ukrainische Vereine geschützt werden.

  • Zur Vereinfachung der Ausreise ausländischer Spieler und Trainer aus Russland dürfen ausländische Spieler und Trainer, sofern sie bis zum 10. März 2022 mit ihren jeweiligen Vereinen des russischen Fussballverbands (FUR) keine einvernehmliche Vereinbarung erzielen und sofern keine anderslautenden schriftlichen Absprachen vorliegen, ihre Arbeitsverträge mit besagten Vereinen bis zum Ende der russischen Spielzeit (30. Juni 2022) sistieren.Vereinfachung der Ausreise ausländischer Spieler und Trainer aus Russland dürfen ausländische Spieler und Trainer, sofern sie bis zum 10. März 2022 mit ihren jeweiligen Vereinen des russischen Fussballverbands (FUR) keine einvernehmliche Vereinbarung erzielen und sofern keine anderslautenden schriftlichen Absprachen vorliegen, ihre Arbeitsverträge mit besagten Vereinen bis zum Ende der russischen Spielzeit (30. Juni 2022) sistieren.